Glossar von A bis O
Glossar P bis Z
A
Annuitätendarlehen:
Ein Annuitätendarlehen ist ein Darlehen, das in gleichbleibenden Raten zurückgezahlt wird. Jede Rate (Annuität) umfasst dabei Zins und Tilgung, wobei zu Beginn der Laufzeit der Zinsanteil hoch und der Tilgungsanteil niedrig ist. Im Laufe der Zeit verringert sich die Restschuld, wodurch der Zinsanteil der Rate sinkt und der Tilgungsanteil steigt. Die Rate bleibt jedoch konstant. Annuitätendarlehen bieten Planbarkeit, da die monatliche Belastung feststeht. Auch ein privates Darlehen kann als Annuitätendarlehen ausgestaltet werden.
Ausfallrisiko
Als Ausfallrisiko bezeichnet man die Gefahr, dass der Kreditnehmer die Schulden nicht wie vereinbart zurückzahlen kann. Bei Krediten von privat ist das Ausfallrisiko oft erhöht. Ohne Sicherheiten droht dem Geldgeber ein Totalverlust des verliehenen Kapitals. Um das Ausfallrisiko zu reduzieren, können vertraglich Sicherheiten oder ein Bürge vereinbart werden, die im Notfall herangezogen werden.
B
Bonität (Kreditwürdigkeit)
Bonität beschreibt die finanzielle Zuverlässigkeit und Zahlungsfähigkeit einer Person, also die Wahrscheinlichkeit, dass sie einen Kredit wie vereinbart zurückzahlen kann. Eine gute Bonität bedeutet, dass man als Kreditnehmer vertrauenswürdig erscheint – typischerweise aufgrund eines regelmäßigen Einkommens, eines stabilen Arbeitsplatzes und einer positiven Schufa-Auskunft. Bei Krediten von privat spielt die Bonität ebenfalls eine Rolle: Private Geldgeber wollen ihr Geld zurück und prüfen daher oft informell die Solvenz des Kreditnehmers (z. B. durch Gehaltsnachweise oder die Schilderung der finanziellen Situation). Bonität und Bonitätsprüfung sind somit zentrale Begriffe: Sie entscheiden, ob und zu welchen Konditionen jemand einen Kredit – sei es von der Bank oder privat – erhält.
Bürgschaft:
Eine Bürgschaft ist eine zusätzliche Sicherheit für den Kreditgeber. Hierbei verpflichtet sich ein Dritter (der Bürge), die Kreditraten zu zahlen, falls der eigentliche Kreditnehmer ausfällt. In privaten Kreditverträgen kann eine Bürgschaft sinnvoll sein, wenn der Kreditnehmer eine schwache Bonität hat und/oder der Kreditgeber sein Risiko reduzieren möchte. Der Bürge haftet dann mit seinem Vermögen für die Schulden des Kreditnehmers. Wichtig ist, dass dem Bürgen die Risiken bewusst sind: Im Ernstfall muss er genauso zahlen, als hätte er selbst den Kredit aufgenommen. Eine übliche Form ist die selbstschuldnerische Bürgschaft, bei der der Bürge sofort in Anspruch genommen werden kann, sobald der Kreditnehmer in Verzug gerät, ohne dass der Kreditgeber zuerst den Kreditnehmer verklagen muss. Für Kreditnehmer kann ein Bürge helfen, überhaupt einen privaten Kredit zu erhalten oder einen besseren Zinssatz zu bekommen.
C
Crowdlending (P2P-Kredit)
Crowdlending – auch Peer-to-Peer-Kredit (P2P) genannt – bezeichnet die Vergabe von Krediten von Privatpersonen an Privatpersonen über Internetplattformen. Mehrere Anleger (Privatgeldgeber) finanzieren dabei gemeinsam die Kreditsumme für einen Kreditnehmer. Das Geld stammt also nicht von einer Bank, sondern von einer „Crowd“ (Menschenmenge) privater Investoren. Die Plattform übernimmt die Vermittlung, Bonitätsprüfung und Abwicklung der Ratenzahlungen. Für Kreditnehmer mit mäßiger Bonität kann Crowdlending eine Alternative sein, weil hier private Geldgeber individuell entscheiden, ob sie das Risiko tragen wollen. Dennoch findet eine Bonitätsprüfung statt, und die Zinsen richten sich nach dem Risiko – oft in Form einer von der Plattform vergebenen Rating-Klasse. Crowdlending bietet Vorteile wie schnellere Entscheidungen und flexible Bedingungen, birgt aber auch Risiken: Für Anleger besteht ein Ausfallrisiko, für Kreditnehmer können die Zinsen höher ausfallen als bei Bankkrediten. Zudem fallen Gebühren an (z. B. eine Servicegebühr der Plattform).
D
Darlehensvertrag (Kreditvertrag)
Ein Darlehensvertrag ist die schriftliche Vereinbarung zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer über alle Bedingungen des Kredits. Gerade bei privaten Krediten sollte zwingend ein Vertrag aufgesetzt werden, um Missverständnisse zu vermeiden. In den Vertrag gehören alle wichtigen Konditionen: Darlehenssumme, Auszahlungsdatum, Laufzeit, Zinssatz (oder die Vereinbarung eines zinsfreien Darlehens), Rückzahlungsmodalitäten (z. B. monatliche Raten oder endfällige Zahlung), eventuelle Sicherheiten, Regelungen für den Fall des Zahlungsverzugs sowie Kündigungsfristen. Der Vertrag sollte Namen und Adressen beider Parteien enthalten und von beiden unterschrieben werden. Wichtig: Auch bei vertrauten Personen empfiehlt sich ein schriftlicher Vertrag, um die Beziehung nicht durch unklare Absprachen zu belasten. Rechtlich ist ein Darlehensvertrag formfrei gültig (auch mündliche Abreden sind wirksam), doch im Streitfall lässt sich nur ein schriftlicher Vertrag eindeutig nachweisen. Bei größeren Summen kann es sinnvoll sein, den Vertrag von einem Anwalt prüfen zu lassen oder sogar notariell zu beurkunden (Stichwort Schuldanerkenntnis), um die Durchsetzbarkeit zu erhöhen.
E
Effektivzins (effektiver Jahreszins)
Der Effektivzins gibt die tatsächlichen Kreditkosten pro Jahr in Prozent an und berücksichtigt neben dem reinen Sollzins (Nominalzins) auch fast alle weiteren Kosten des Kredits. Dazu zählen z. B. Vermittlungskosten, soweit sie anfallen. Für Bankkredite schreibt der Gesetzgeber vor, dass der effektive Jahreszins angegeben werden muss, damit Angebote vergleichbar sind. Kreditinstitute müssen also relevante Kosten in diesen Zinssatz einrechnen, was Verbrauchern Transparenz bietet. Bei privaten Krediten ohne Bank sind die Parteien zwar nicht gesetzlich zur Ausweisung eines Effektivzinses verpflichtet, doch zur eigenen Orientierung sollte man die Gesamtkosten berechnen. Beispiel: Wenn bei einem Privatdarlehen ein Zins von 5 % vereinbart ist und keine weiteren Gebühren, entspricht der Effektivzins 5 %. Gibt es jedoch zusätzliche Kosten, erhöht dies den effektiven Preis des Kredits. Für Kreditnehmer, die Angebote – etwa von einer Bank vs. privat – vergleichen, ist der Effektivzins das wichtigste Kriterium. Er zeigt, wie teuer das Darlehen jährlich wirklich ist. Vorsicht: Kosten für freiwillige Produkte wie eine Restschuldversicherung fließen oft nicht in den Effektivzins ein und sollten deshalb separat beurteilt werden.
Endfälliges Darlehen
Ein endfälliges Darlehen (Fälligkeitsdarlehen) ist ein Kredit, bei dem die Rückzahlung der gesamten Darlehenssumme erst am Ende der Laufzeit in einer Summe erfolgt. Während der Laufzeit zahlt der Kreditnehmer meist nur die Zinsen, aber keine Tilgung. Dadurch sind die laufenden Raten sehr niedrig, aber am Fälligkeitstag muss der komplette Kreditbetrag auf einmal zurückgezahlt werden. In der Praxis wird diese Darlehensform oft bei kurzfristigen Überbrückungskrediten oder in Kombination mit Spar- oder Versicherungsprodukten genutzt. Bei einem privaten Kredit kann ein endfälliges Darlehen z. B. vereinbart werden, wenn abzusehen ist, dass der Kreditnehmer zu einem späteren Zeitpunkt eine größere Summe erhält (etwa eine Auszahlung oder Erbschaft) und deshalb bis dahin nur die Zinsen bedienen möchte. Das Risiko für den Kreditgeber ist hier höher, da die Tilgung erst am Schluss kommt – daher sind solche Kredite oft nur mit Sicherheiten oder großem Vertrauen üblich. Wenn der Kreditnehmer am Ende nicht zahlen kann, steht der gesamte Betrag offen. Alternativ kann man vertraglich auch eine Mischform vereinbaren, z. B. regelmäßige Zinszahlungen und eine Schlussrate.
G
Gebühren:
Gebühren können im Zusammenhang mit Krediten von privat an verschiedenen Stellen entstehen. Beispielsweise erheben Online-Kreditplattformen (P2P-Plattformen) häufig eine Servicegebühr oder eine Vermittlungsprovision. Diese Gebühren decken die Kosten der Plattform für Bonitätsprüfung, Abwicklung und Verwaltung. Auch Kreditvermittler können Provisionen verlangen. Wichtig: Vermittler dürfen ihre Provision erst nach erfolgreicher Kreditvermittlung berechnen. Werden schon im Voraus Vorkosten verlangt, ist Skepsis angebracht. In der Vergangenheit haben unseriöse Anbieter etwa Bearbeitungsgebühren oder Auslagenpauschalen gefordert, ohne dass es je zur Auszahlung eines Kredits kam. Bei privaten Krediten im Freundes- oder Familienkreis fallen in der Regel keine Gebühren an – hier wird oft nur ein Zinssatz vereinbart. Dennoch können versteckte Kosten entstehen, z. B. Notarkosten bei freiwilliger notarieller Beurkundung oder Kosten für die Erstellung eines Vertrages durch einen Anwalt. Kreditnehmer sollten genau hinschauen, ob und welche Gebühren im Rahmen eines Kredits anfallen, und diese in die Gesamtrechnung (siehe Effektivzins) einbeziehen.
I
Identitätsprüfung
Die Identitätsprüfung dient der Verifizierung der Personalien des Kreditnehmers (und oft auch des Kreditgebers). Bei privaten Krediten im persönlichen Umfeld kennt man sich und verzichtet meist auf formale Prüfungen. Anders sieht es bei Online-Plattformen aus: Hier muss der Kreditnehmer in der Regel seine Identität z. B. über PostIdent oder VideoIdent nachweisen, bevor ein Vertrag zustande kommt. Dies ist teils aus rechtlichen Gründen nötig (Geldwäscheprävention) und dient auch dem Schutz der Anleger. Außerdem verlangen Plattformen oft Einkommensnachweise oder Kontoauszüge, um die Angaben des Kreditnehmers zu prüfen. Auch der Kreditgeber muss sich auf Plattformen registrieren und identifizieren. Bei direktem Privatkontakt (etwa über ein Inserat) sollte der Kreditgeber ebenfalls die Identität des Antragstellers prüfen – etwa durch Kopie des Personalausweises –, um sicherzugehen, dass die Person echt und voll geschäftsfähig ist. Eine gründliche Identitäts- und Dokumentenprüfung hilft, Betrug vorzubeugen, und schafft Vertrauen zwischen den Parteien.
Inkasso
Inkasso bezeichnet das Forderungsmanagement bzw. Eintreiben von Schulden. Gerät ein Kreditnehmer in Verzug und zahlt trotz Mahnungen nicht, kann der private Kreditgeber ein Inkassounternehmen einschalten oder rechtliche Schritte einleiten. Ein Inkassounternehmen wird beauftragt, den offenen Betrag einzufordern – dies verursacht aber zusätzliche Kosten, die der Schuldner tragen muss. Alternativ kann der Gläubiger (Kreditgeber) direkt beim Amtsgericht ein Mahnverfahren (Mahnbescheid) einleiten, um einen vollstreckbaren Titel zu erhalten. Hat der Kreditgeber einen Titel (z. B. Vollstreckungsbescheid oder Gerichtsurteil), kann er Maßnahmen wie Lohnpfändung oder Kontopfändung betreiben, um sein Geld zu bekommen. Bei privaten Krediten möchte man einen solchen eskalierenden Verlauf natürlich vermeiden, da oft persönliche Beziehungen im Spiel sind. Dennoch sollte im Kreditvertrag geregelt sein, was im Verzugsfall passiert. Für den Kreditnehmer gilt: Auch ein privates Darlehen ist eine verbindliche Verpflichtung – bei Zahlungsproblemen sollte man frühzeitig das Gespräch suchen, bevor es zum Inkasso oder zu einem gerichtlichen Verfahren kommt. Inkasso kann zudem die Kreditwürdigkeit weiter verschlechtern, wenn Einträge bei Auskunfteien erfolgen.
Insolvenz (Privatinsolvenz)
Kann ein überschuldeter Kreditnehmer weder den privaten Kredit noch andere Verbindlichkeiten begleichen, besteht die Möglichkeit der Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz). In einem solchen Verfahren wird versucht, die Schulden geordnet abzuwickeln. Für den privaten Kreditgeber bedeutet die Insolvenz des Schuldners meist, dass er nur noch einen Teil seines Geldes oder im schlimmsten Fall gar nichts zurückbekommt. Der Kreditgeber muss seine Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden und wird im Verfahren – wie alle Gläubiger – anteilig aus der Insolvenzmasse bedient. Nach Abschluss der Wohlverhaltensphase kann der Schuldner von den restlichen Schulden befreit werden (Restschuldbefreiung), und der Kreditgeber kann nichts mehr fordern.
K
Kredit von privat
Ein Kredit von privat ist ein Darlehen, das nicht von einer Bank, sondern von einer Privatperson vergeben wird. Häufig basiert ein solcher Kredit auf einem persönlichen Vertrauensverhältnis zwischen Kreditgeber und -nehmer (z. B. innerhalb der Familie oder des Freundeskreises). Die Bedingungen können freier vereinbart werden als bei Bankkrediten – etwa flexible Rückzahlungspläne oder niedrigere Zinsen – und oft ermöglichen erst diese flexiblen Regeln Personen eine Finanzierung, die von Banken aufgrund schlechter Bonität abgelehnt wurden. Allerdings bergen Kredite von privat auch besondere Risiken: Ohne das Regelwerk einer Bank können vertragliche Unsicherheiten entstehen und Streitigkeiten können persönliche Beziehungen belasten. Es fehlt der Verbraucherschutz, den Banken einhalten müssen, und der private Kreditgeber handelt auf eigenes Risiko. Wichtig ist daher ein schriftlicher Darlehensvertrag mit klaren Absprachen. Im alltäglichen Sprachgebrauch wird Kredit von privat oft auch als Privatkredit bezeichnet. Zur Abgrenzung: Privatkredit heißt aus Sicht von Banken meist ein Ratenkredit, den eine Bank an eine Privatperson gibt. Hier hingegen meint Kredit von privat, dass die Privatperson der Kreditgeber ist. Zusammengefasst: Kredit von privat = Darlehen unter Privatleuten, ohne Bank als Kreditgeber.
Kreditgeber (privater Geldgeber)
Der Kreditgeber ist die Partei, die das Geld verleiht – im Kontext „Kredit von privat“ also eine Privatperson (auch Darlehensgeber oder Gläubiger genannt). Ein privater Kreditgeber kann z. B. ein Bekannter, Verwandter oder fremder Geldgeber sein. Seine Motivation kann von reiner Hilfsbereitschaft bis zu Renditeinteressen reichen. Der Kreditgeber trägt das Ausfallrisiko, erhält im Gegenzug aber die vereinbarten Zinsen (sofern nicht zinsfrei verliehen). Ein privater Kreditgeber muss keine Meldung an die Schufa machen, d. h. der Privatkredit erscheint normalerweise nicht in der Akte des Schuldners. Rechtlich hat der Kreditgeber Anspruch auf Rückzahlung des Kapitals plus Zinsen laut Vertrag. Er kann bei Verzug Mahnungen schicken und letztlich gerichtliche Schritte einleiten. Steuerlich muss der Kreditgeber erhaltene Zinsen als Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben. Überschreiten die Zinseinkünfte den Sparer-Pauschbetrag (derzeit 1.000 € bei Ledigen), fallen Abgeltungsteuer bzw. Kapitalertragsteuer an. Private Kreditgeber sollten sich des Risikos und der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst sein und – sofern es um größere Summen geht – gegebenenfalls fachlichen Rat (Rechtsanwalt, Steuerberater) einholen.
Kreditnehmer
Der Kreditnehmer ist die Person, die sich Geld leiht (auch Darlehensnehmer oder Schuldner genannt). Im Falle eines Kredits von privat ist der Kreditnehmer in der Regel eine Privatperson, die möglicherweise bei einer Bank kein Darlehen bekommen hat (z. B. wegen negativer Schufa oder fehlender Sicherheiten). Für den Kreditnehmer bietet der Kredit von privat die Chance, doch noch finanzielle Mittel zu erhalten – oft zu flexibleren Konditionen. Allerdings sollte der Kreditnehmer sorgfältig prüfen, ob er die monatlichen Raten tragen kann, da auch ein privates Darlehen eine verbindliche Verpflichtung ist. Kann er nicht zahlen, drohen ähnliche Konsequenzen wie bei der Bank: Mahnungen, Verzugszinsen, schlimmstenfalls Klagen und Pfändungen. Im Freundes- und Familienkreis kommt als Risiko hinzu, dass bei Streit die persönliche Beziehung leidet. Daher sollte sich ein Kreditnehmer nur auf Schulden einlassen, wenn er einen realistischen Rückzahlungsplan hat. Vor der Aufnahme eines Privatkredits lohnt ein Vergleich mit Bankangeboten, um sicherzustellen, dass man nicht eine deutlich teurere oder riskantere Lösung wählt.
Kreditplattform
Eine Kreditplattform (auch Peer-to-Peer-Kreditbörse oder Online-Kreditmarktplatz) ist eine Internet-Plattform, die private Kreditgeber und Kreditnehmer zusammenbringt. Bekannte Beispiele sind deutsche P2P-Plattformen, auf denen Privatpersonen Geld an andere verleihen können. Die Plattform übernimmt dabei Funktionen wie die Bonitätsprüfung des Kreditnehmers, das Rating der Kreditwürdigkeit, die Abwicklung der Transaktionen und oft auch das Inkasso bei Zahlungsverzug. Für Kreditnehmer ist die Plattform eine Alternative zur Bank: Sie stellen ihr Kreditgesuch online ein, oft mit Angaben zur Person, zum Verwendungszweck und zur finanziellen Situation. Private Investoren können dann in das Projekt investieren. Meistens finanzieren mehrere Anleger jeweils einen Teilbetrag, bis die Kreditsumme erreicht ist (Crowdlending). Die Auszahlung und Rückzahlung erfolgen über die Plattform oder eine Partnerbank. Für diese Dienste erhebt die Plattform Gebühren oder eine Marge. Vorteil: Kreditnehmer erhalten unter Umständen auch mit mittlerer Bonität ein Darlehen, da private Anleger bereit sind, ein höheres Risiko einzugehen – allerdings zu entsprechend höheren Zinsen. Wichtig: Trotz privaten Charakters läuft der formale Kreditvertrag meist über eine kooperierende Bank, um die Regulatorik (siehe Banklizenz) zu erfüllen. Die Ansprüche der Bank werden dann an die privaten Geldgeber abgetreten. Kreditplattformen bieten oft standardisierte Verträge und vereinfachen den Prozess, sodass beide Seiten Sicherheit haben.
Kreditvermittler
Ein Kreditvermittler ist ein Dienstleister (Unternehmen oder Person), der Kreditnehmer und potenzielle Kreditgeber (Banken oder private Geldgeber) zusammenbringt. Seriöse Kreditvermittler arbeiten erfolgsabhängig und verlangen kein Geld, bevor der Kredit ausgezahlt ist. Unseriöse Vermittler hingegen vermitteln mitunter gar keine Kredite, sondern verkaufen teure Verträge (etwa Schuldensanierung oder Versicherungen), die keinen Geldzufluss bringen.
Kredithai
Kredithai ist der umgangssprachliche Begriff für einen skrupellosen, oft illegal agierenden Geldverleiher. Diese Personen oder Organisationen nutzen die finanzielle Notlage von Kreditnehmern aus und verlangen Wucherzinsen. Kredithaie werben z. B. mit „sofort Bargeld ohne Schufa“ und verzichten scheinbar auf Bonitätsprüfungen – allerdings zu extrem hohen Kosten. Die Zinsen solcher illegaler Privatkredite können weit über dem Marktzins liegen, oft im zweistelligen Prozentbereich pro Monat, was zur Überschuldung des Kreditnehmers führt. In Deutschland ist Wucher gesetzlich verboten (§138 BGB). Ein auffälliges Missverhältnis liegt laut Rechtsprechung vor, wenn der Zinssatz mindestens doppelt so hoch ist wie marktüblich oder absolut um mehr als 12 Prozentpunkte über dem Marktzins liegt.
Kredit ohne Schufa
Viele Menschen mit negativer Schufa suchen gezielt nach Krediten, bei denen die Schufa-Auskunft keine Rolle spielt. Tatsächlich gibt es solche Angebote – etwa sogenannte „Schweizer Kredite“ aus dem Ausland. Dabei verzichtet der Kreditgeber auf die klassische Schufa-Abfrage. Allerdings heißt das nicht, dass gar keine Bonitätsprüfung stattfindet: Seriöse Anbieter prüfen die Kreditwürdigkeit trotzdem, nur eben über andere Wege, etwa durch Einkommensnachweise oder alternative Auskunfteien.
L
Laufzeit
Die Laufzeit eines Kredits bezeichnet den Zeitraum, über den das Darlehen zurückgezahlt werden muss. Bei privaten Krediten wird die Laufzeit frei vereinbart – sie kann von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren reichen. Eine längere Laufzeit bedeutet kleinere Raten, aber insgesamt mehr Zinsen, da über einen längeren Zeitraum Zinsen anfallen. Umgekehrt führen kurze Laufzeiten zu höheren monatlichen Raten, reduzieren aber die Gesamtzinsbelastung. Bei Krediten von privat ist Flexibilität möglich: Man kann z. B. Ratenpausen oder eine vorzeitige Rückzahlung ohne Gebühren vereinbaren, was bei Bankkrediten oft nur eingeschränkt oder gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich ist. Wichtig ist, die Laufzeit realistisch zu wählen: Der Kreditnehmer sollte die Rate dauerhaft tragen können. Der Kreditgeber wiederum möchte sein Geld nicht erst nach überlanger Zeit zurückbekommen, es sei denn, es wurde bewusst so vereinbart. In Verträgen sollte die Laufzeit klar als Enddatum oder als Anzahl der Raten definiert sein. Beispiel: „Der Kredit läuft bis zum 31.12.2027 und wird in 60 Monatsraten zurückgezahlt.“ Änderungen der Laufzeit (Verlängerung oder vorzeitige Beendigung) bedürfen der Zustimmung beider Seiten.
M
Mahnverfahren (Zahlungsverzug)
Gerät der Kreditnehmer in Zahlungsverzug, d. h., er leistet eine fällige Rate nicht zum vereinbarten Termin, sollte der Kreditgeber zunächst eine Mahnung schicken. In einer ersten schriftlichen Zahlungserinnerung kann an die fällige Summe plus eventuell bereits angefallene Verzugszinsen erinnert werden. Bleibt die Zahlung aus, folgen meist weitere Mahnschritte. Im privaten Umfeld mag man zunächst das persönliche Gespräch suchen, doch irgendwann sind formale Schritte nötig. Der gesetzliche Verzugszinssatz bei Verbraucherdarlehen beträgt 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB), sofern vertraglich nichts anderes geregelt wurde. Im Kreditvertrag kann festgelegt sein, ab wann Verzug eintritt und welche Verzugszinsen oder Gebühren fällig werden. Nach erfolglosen Mahnungen kann der Kreditgeber das gerichtliche Mahnverfahren einleiten: Er beantragt beim Amtsgericht einen Mahnbescheid. Widerspricht der Schuldner nicht, folgt der Vollstreckungsbescheid – ein Titel, mit dem der Gläubiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Pfändungen etc.) durchführen lassen kann. All dies sollte man möglichst vermeiden: Für Kreditnehmer steigen durch Verzug die Kosten und der Ärger, für Kreditgeber bedeutet es Zeit und Nerven. Daher ist es zu empfehlen, bei absehbaren Zahlungsschwierigkeiten früh das Gespräch zu suchen und ggf. eine Stundung oder Anpassung der Raten zu vereinbaren. Im Vertrag kann auch geregelt sein, dass nach einer bestimmten Zahl ausbleibender Raten der gesamte Kredit fällig gestellt wird – dann muss der Kreditnehmer die Restschuld auf einmal begleichen, was oft noch schwerer ist.
Mündlicher Kreditvertrag
Grundsätzlich können Darlehensabreden auch mündlich getroffen werden – das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt für Darlehensverträge keine strenge Schriftform vor. Ein mündlicher Kreditvertrag unter Privatleuten ist daher rechtlich gültig, wenn Einigkeit über die wesentlichen Punkte (Summe, Leistung und Gegenleistung) besteht. Allerdings ist dringend davon abzuraten, größere Geldleihen nur per Handschlag zu regeln. Ohne schriftlichen Nachweis lassen sich Abmachungen im Streitfall schwer beweisen. Wer „auf Vertrauen“ Geld verleiht oder leiht, riskiert Missverständnisse: Wurde ein Zinssatz vereinbart? Bis wann soll zurückgezahlt werden? All das führt ohne Dokumentation leicht zu Zerwürfnissen. Deshalb empfiehlt selbst die Sparkasse bei Darlehen im Freundes- und Familienkreis: Vertrag schriftlich regeln! Ein schriftlicher Vertrag schützt beide Seiten und klärt die Erwartungen. Mündliche Nebenabreden sollte man im Vertrag ausdrücklich ausschließen (z. B. durch eine Klausel, dass keine mündlichen Vereinbarungen bestehen). Zusammengefasst: Rechtlich ist der Handschlag-Kredit wirksam, aber aus Gründen der Beweissicherheit und Klarheit sollte man immer einen schriftlichen Kreditvertrag aufsetzen.
N
Notarielle Beurkundung (Schuldanerkenntnis)
Bei sehr hohen Darlehenssummen oder wenn zusätzliche Sicherheit gewünscht wird, kann es sinnvoll sein, den Kreditvertrag oder ein sogenanntes Schuldanerkenntnis notariell beurkunden zu lassen. In diesem Fall bestätigt der Schuldner seine Zahlungsverpflichtung offiziell vor einem Notar. Der große Vorteil: Aus dieser notariellen Urkunde kann der Kreditgeber im Ernstfall direkt die Zwangsvollstreckung einleiten. Die notarielle Urkunde gilt also als vollstreckbarer Titel. Gerade bei größeren Privatdarlehen, kann eine notarielle Absicherung das Risiko für den Kreditgeber deutlich verringern. Allerdings entstehen dabei Notarkosten, die sich nach der Höhe des Darlehens richten und durchaus erheblich sein können. In der Praxis übernimmt meist der Kreditnehmer diese Kosten – sofern dies so vereinbart wurde. Ein notarielles Schuldanerkenntnis kann auch nachträglich erstellt werden, etwa wenn ein bereits gewährtes Darlehen zusätzlich abgesichert werden soll.
O
Online-Kreditplattform
Siehe Kreditplattform. – Online-Kreditplattformen sind Webseiten, auf denen private Kreditnehmer und Kreditgeber zusammenfinden. Die Plattform fungiert dabei als Vermittler und Dienstleister (siehe Kreditplattform unter K). Sie ermöglicht es, Kredite online abzuschließen, oft in einem standardisierten Prozess. Vorteile sind die große Reichweite (viele potenzielle Geldgeber) und die effiziente Abwicklung. Allerdings sollte man auf die Seriosität der Plattform achten: Sie sollte transparent über Kosten und Abläufe informieren und idealerweise reguliert sein bzw. mit einer Partnerbank arbeiten.
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