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Glossar von P bis Z


Privatkredit (Bankprodukt)

Der Begriff Privatkredit wird in der Finanzwelt typischerweise für einen Konsumentenkredit von einer Bank oder Sparkasse an eine Privatperson verwendet. Es handelt sich also um einen klassischen Ratenkredit eines Kreditinstituts, nicht um einen Kredit von einer Privatperson. Diese Unterscheidung ist wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden: Sucht man im Internet nach „Privatkredit“, stößt man oft auf Bankangebote für Kredite an Verbraucher. Im Sprachgebrauch wird Privatkredit jedoch auch als Synonym für „Kredit von privat“ genutzt. Um Klarheit zu schaffen, spricht man daher besser von „Kredit von privat“ oder „Darlehen unter Privatpersonen“, wenn man den nicht-institutionellen Kredit meint. Privatkredite der Banken haben festgelegte Konditionen, unterliegen dem Verbraucherschutz (z. B. Widerrufsrecht, Pflichtangaben zum Effektivzins) und erfordern standardmäßig eine Schufa-Abfrage.

Privatinsolvenz

Siehe Insolvenz. – Die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) ist ein Schuldenbereinigungsverfahren für Privatpersonen, das auch Kreditverbindlichkeiten aus privaten Darlehen umfassen kann. Wenn die Schuldenlast zu hoch wird und keine Aussicht besteht, alle Gläubiger zu bedienen, kann der Schuldner einen Privatinsolvenzantrag stellen.

R

 

Restschuldversicherung

Eine Restschuldversicherung (oft auch Kreditversicherung genannt) ist ein Versicherungsprodukt, das die Rückzahlung des Kredits absichert, falls der Kreditnehmer z. B. durch Arbeitslosigkeit oder Krankheit zahlungsunfähig wird. Banken bieten diese Policen häufig als Zusatz zu Ratenkrediten an – mitunter zu hohen Kosten. Bei privaten Krediten ist eine Restschuldversicherung weniger verbreitet, da es kein standardisiertes Produkt dafür gibt und private Kreditgeber solche Versicherungen nicht direkt vermitteln. Allerdings könnte ein Kreditnehmer eigenständig eine Risikolebensversicherung abschließen und den Kreditgeber als Begünstigten einsetzen, um die Restschuld im Todesfall abzudecken. Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass Restschuldversicherungen den Kredit verteuern und nicht immer notwendig sind.

S


Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung)

Die Schufa ist die größte deutsche Auskunftei, die Daten zur Kreditwürdigkeit von Privatpersonen und Unternehmen sammelt. Banken melden dort die Vergabe von Krediten. Bei einem Kredit von privat findet in der Regel keine Schufa-Meldung statt, da private Kreditgeber keine Vertragspartner der Schufa sind. Das bedeutet: Ein privat aufgenommenes Darlehen erscheint üblicherweise nicht in der Schufa-Auskunft und beeinflusst somit nicht den Score des Schuldners. Das kann ein Vorteil sein, wenn man seine Bonitätsauskunft „sauber“ halten möchte.

Sicherheiten

Sicherheiten sind Vermögenswerte oder Garantien, die ein Kreditnehmer dem Kreditgeber stellt, um dessen Risiko zu verringern. Falls der Kreditnehmer nicht zahlt, darf der Kreditgeber auf die Sicherheit zugreifen, um sich schadlos zu halten. So könnte ein Auto verkauft oder eine Immobilie zwangsversteigert werden, um die Restschuld zu decken. Wichtig ist, dass Sicherheiten schriftlich im Kreditvertrag dokumentiert werden, einschließlich der Umstände, unter denen sie verwertet werden dürfen. Für den Kreditnehmer haben Sicherheiten keinen Nachteil, solange er seinen Verpflichtungen nachkommt – sie kommen erst im Problemfall ins Spiel. Allerdings sollte man sich bewusst sein, dass man sein Eigentum aufs Spiel setzt. Kreditgeber sollten darauf achten, realisierbare Sicherheiten zu wählen (eine Sicherheit, die im Ernstfall nicht verwertet werden kann, nützt wenig). Sicherheiten erhöhen das Vertrauen: Kreditgeber vergeben eher ein Darlehen oder gewähren bessere Konditionen (z. B. niedrigere Zinsen) bei guter Besicherung.

Steuern (bei privaten Krediten)

Auch bei einem Privatkredit spielen steuerliche Aspekte eine Rolle. Zinsen, die auf private Kredite gezahlt werden, sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar – es sei denn, der Kredit dient einkommensbezogenen Zwecken. Für den Kreditgeber hingegen stellen erhaltene Zinsen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Diese müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

T


Tilgung

Tilgung bezeichnet die Rückzahlung der ursprünglich aufgenommenen Kreditsumme. Zusammen mit den Zinsen bildet sie den zweiten zentralen Bestandteil der Kreditraten. Es gibt verschiedene Tilgungsformen:

  • Ratentilgung: Jeden Monat wird ein gleichbleibender Tilgungsbetrag gezahlt. Da die Zinsen auf die Restschuld berechnet werden und diese mit jeder Zahlung sinkt, verringert sich im Zeitverlauf die Ratenhöhe.
  • Annuitätendarlehen: Die monatliche Gesamtrate bleibt über die gesamte Laufzeit konstant. Der Zinsanteil nimmt mit sinkender Restschuld ab, während der Tilgungsanteil entsprechend ansteigt.
  • Beim endfälligen Darlehen erfolgt die Rückzahlung der gesamten Kreditsumme in einer einzigen Zahlung am Ende der Laufzeit.

Im Bereich privater Kredite wird die Tilgung meist individuell vereinbart – etwa monatlich, vierteljährlich oder auch flexibel. Ein Tilgungsplan schafft Transparenz: Er zeigt auf, wann welche Beträge zurückgezahlt werden, wie sich die Restschuld entwickelt und welche Zinsen anfallen.

Sondertilgungen – also außerplanmäßige Rückzahlungen – ermöglichen, ein Darlehen schneller zurückzuzahlen. Da dem Kreditgeber dadurch Zinseinnahmen entgehen können, lässt sich im Vertrag ein Ausschluss solcher Zahlungen oder eine Ausgleichszahlung vereinbaren, etwa in Form einer Entschädigung (vergleichbar mit einer Vorfälligkeitsentschädigung bei Bankkrediten). Bei privaten Darlehen ist die Gestaltung solcher Regelungen grundsätzlich frei verhandelbar.

V


Verbraucherdarlehen

Ein Verbraucherdarlehen ist ein Kreditvertrag, bei dem der Kreditnehmer eine Privatperson (Verbraucher) und der Kreditgeber ein Unternehmer ist – in der Regel eine Bank oder ein Finanzdienstleister. Solche Darlehen unterliegen besonderen gesetzlichen Vorgaben zum Schutz des Verbrauchers. Dazu zählen unter anderem:

  1. Informationspflichten vor Vertragsschluss
  2. Pflichtangaben im Vertrag (z. B. Effektivzins, Gesamtbetrag)
  3. ein 14-tägiges Widerrufsrecht
  4. sowie gesetzliche Höchstgrenzen für Verzugszinsen

Bei einem Kredit von privat – also wenn eine Privatperson einer anderen Privatperson Geld leiht – gilt das Verbraucherdarlehensrecht in der Regel nicht. Das bedeutet: Viele Schutzmechanismen des Verbraucherschutzrechts finden keine Anwendung.

Für Kreditnehmer bedeutet das: Bei einem privaten Darlehen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, und es gelten keine besonderen Verbraucherschutzregeln. Umso wichtiger ist daher eine klare und faire Vertragsgestaltung.

Vertragsfreiheit

Im Bereich Kredit von privat gilt weitgehend die Vertragsfreiheit. Das heißt, die Parteien können die Bedingungen des Kredits frei aushandeln, solange keine Gesetze verletzt werden. Diese Freiheit ermöglicht maßgeschneiderte Lösungen – z. B. ein zinsloses Darlehen unter Verwandten oder unkonventionelle Tilgungspläne. Allerdings gibt es Grenzen: Ein Vertrag, der gegen die „guten Sitten“ verstößt (z.B. krass überhöhte Zinsen – siehe Wucher), ist nichtig. Auch darf die Vertragsfreiheit nicht missbraucht werden, um z. B. Verbraucher auszutricksen (bei arglistiger Täuschung oder Zwang wäre der Vertrag anfechtbar). Aber im normalen Rahmen können private Kreditgeber und -nehmer vieles vereinbaren, was bei Bankprodukten unüblich wäre – etwa rückzahlungsfreie Zeiten, „Zinszahlung nach Ermessen“ oder Ähnliches. Vertragsfreiheit heißt auch, dass man sich bewusst sein muss, was man unterschreibt: Gibt es kein Widerrufsrecht und keine Bank als Gegenüber, hängt alles an der individuellen Abrede. Deshalb sollte diese Freiheit verantwortungsvoll genutzt werden. Empfehlenswert ist, sich an den üblichen Standards zu orientieren (Klarheit und Fairness der Klauseln) und im Zweifel Rat einzuholen, anstatt sehr einseitige oder abenteuerliche Konstruktionen zu wählen.

Verzug (Zahlungsverzug)

Befindet sich der Kreditnehmer im Verzug, bedeutet dies, dass eine fällige Leistung – in der Regel eine Kreditrate – nicht fristgerecht erbracht wurde. Ab diesem Zeitpunkt ist der Kreditgeber berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen. Sofern kein abweichender Zinssatz vereinbart wurde, gilt für Verbrauchergeschäfte der gesetzliche Verzugszins in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB). In privaten Darlehensverträgen kann ein individueller Verzugszins vereinbart werden. Ebenso kann im Vertrag definiert sein, wann genau der Verzug eintritt – etwa nach einer bestimmten Anzahl von Tagen oder Mahnungen.

Besteht der Zahlungsverzug über längere Zeit fort, kann der Kreditgeber das Darlehen außerordentlich kündigen (wegen eines wichtigen Grundes) und die gesamte Restschuld sofort fällig stellen. Diese Möglichkeit sollte im Vertrag ausdrücklich geregelt sein, damit das Risiko für beide Seiten transparent ist.

Vorfälligkeitsentschädigung

Als Vorfälligkeitsentschädigung bezeichnet man den Ausgleichsbetrag, den ein Kreditgeber verlangen kann, wenn der Kreditnehmer den Kredit vorzeitig zurückzahlt. Bei Bankkrediten ist diese Entschädigung gesetzlich begrenzt und soll die entgangenen Zinsen teilweise kompensieren. Im reinen Privatkredit-Kontext gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Vorfälligkeitsentschädigung. Daher kommt es auf die Vertragsvereinbarung an: Ist im privaten Darlehensvertrag nichts zur vorzeitigen Rückzahlung geregelt, kann der Kreditnehmer grundsätzlich jederzeit zurückzahlen, und der Kreditgeber dürfte dafür keine Extrakosten berechnen. Will der Kreditgeber das vermeiden, muss er im Vertrag eine Klausel einfügen, dass eine vorzeitige Tilgung ausgeschlossen ist oder nur gegen Zahlung einer bestimmten Entschädigung zulässig ist.

Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht ermöglicht es Verbrauchern, einen Kreditvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dieses Recht besteht jedoch nur dann, wenn es sich um ein Verbraucherdarlehen handelt – also um einen Vertrag zwischen einem Verbraucher als Kreditnehmer und einer Bank als Kreditgeber.

Bei privaten Darlehen zwischen zwei Privatpersonen (z. B. innerhalb der Familie, im Freundeskreis oder zwischen Fremden) gilt das gesetzliche Widerrufsrecht in der Regel nicht. Der Gesetzgeber geht in solchen Fällen davon aus, dass keine strukturelle Überlegenheit einer Vertragspartei besteht, etwa durch professionelles Wissen oder wirtschaftliche Macht. Ein privat abgeschlossener Kreditvertrag ist daher unmittelbar rechtsverbindlich und kann nicht ohne Weiteres widerrufen werden.

Wucher

Wucher ist ein rechtlicher Begriff für ein Geschäft, bei dem Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen und eine Partei die Zwangslage oder Unerfahrenheit der anderen ausnutzt (§ 138 Abs. 2 BGB). Im Kreditbereich spricht man von Wucherzins, wenn die verlangten Zinsen erheblich über dem Marktniveau liegen und der Kreditnehmer aus Not dennoch darauf eingeht. Die Rechtsprechung nimmt in der Regel Wucher an, wenn der Zinssatz doppelt so hoch ist wie der übliche Marktzins oder absolut mehr als 12 Prozentpunkte darüber liegt. Beispielsweise wäre bei einem Marktzins von 10 % p. a. ein verlangter Zins von über 22 % p. a. vermutlich wucherisch. Bei Wucher ist der Vertrag nichtig – der Kreditgeber kann keine Zinsen verlangen und riskiert sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Z


Zinsen

Zinsen sind das Entgelt für geliehenes Geld. Für Kreditnehmer stellen sie die Kosten des Kredits dar, für Kreditgeber den Ertrag. Bei Kredit von privat sind die Zinsen Verhandlungssache: Sie können deutlich variieren, abhängig vom Risiko, der Laufzeit und der Beziehung der Parteien. Manche privaten Darlehen im Familienkreis sind zinslos (0 %), während fremde Geldgeber, die ein hohes Ausfallrisiko eingehen, auch zweistellige Zinssätze verlangen könnten. Generell orientieren sich Zinsen am Marktumfeld: Selbst bei privaten Krediten schaut man, was Bankkredite kosten und welche Bonität der Schuldner hat. Hohe Zinsen spiegeln meist ein höheres Risiko wider (z. B. Kredit an jemanden mit schlechter Schufa), sind aber für den Kreditnehmer belastend und können die Rückzahlungschancen verschlechtern. Niedrige Zinsen oder zinsfreie Darlehen gibt es oft im familiären Kontext oder als Gefälligkeit – hier sollte man die Schenkungssteuer im Blick haben, falls große Summen lange zinslos überlassen werden. Für den Kreditgeber bedeuten Zinsen Einkünfte, die zu versteuern sind (siehe Steuern). Man unterscheidet Nominalzins (Sollzins) und Effektivzins: Der Nominalzins ist der reine Zins pro Jahr, der Effektivzins schließt auch etwaige Gebühren mit ein.

Zinseszins

Der Zinseszins bedeutet, dass auf bereits fällige, aber bisher nicht gezahlte Zinsen erneut Zinsen berechnet werden. Bei privaten Krediten ist das unüblich – in der Regel wird kein Zinseszins vereinbart. Der Kreditgeber erhält also Zinsen nur auf die ursprüngliche Darlehenssumme, nicht zusätzlich auf bereits aufgelaufene Zinsen. Allerdings kann es im Verzugsfall zu einem Zinseszinseffekt kommen. Bleibt der Kreditnehmer mit Zinszahlungen im Rückstand und dauert der Verzug länger an, dürfen unter bestimmten Bedingungen auch auf diese rückständigen Zinsen weitere Zinsen erhoben werden. Das ist jedoch in Deutschland nur eingeschränkt erlaubt – etwa erst ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Gerichtsverfahren läuft (§ 289 BGB).

Im Normalfall entstehen bei Privatdarlehen keine Zinseszinsen, solange die Zinsen regelmäßig gezahlt werden. Nur wenn fällige Zinsbeträge offenbleiben und der Vertrag keine klare Regelung enthält, kann sich ein solcher Effekt im Laufe der Zeit einschleichen – etwa wenn man Rückstände stillschweigend der Restschuld zuschlägt.

Wichtig: Wenn ein Kreditgeber verlangt, dass nicht pünktlich gezahlte Zinsen selbst wieder verzinst werden, müsste das ausdrücklich vereinbart werden. Solche Klauseln sind rechtlich heikel und können im Streitfall als unangemessen oder sittenwidrig angesehen werden.

Zweckbindung (Verwendungszweck)

Als Zweckbindung bezeichnet man die vertragliche Festlegung, dass ein Kredit ausschließlich für einen bestimmten Verwendungszweck eingesetzt werden darf (z. B. Hauskauf, Fahrzeugreparatur, Umschuldung). Bei Bankkrediten ist die Zweckbindung häufig vorgeschrieben, etwa bei Immobilien- oder Autokrediten. Im privaten Bereich ist eine Zweckbindung grundsätzlich möglich, aber freiwillig. Viele Privatdarlehen sind zweckfrei, das heißt, der Kreditnehmer kann frei über das Geld verfügen. Kreditgeber können jedoch einen bestimmten Verwendungszweck im Vertrag festhalten.

Zweitmarkt

Ein Zweitmarkt bezeichnet einen Markt, auf dem bestehende Forderungen – etwa aus Kreditverträgen – weiterverkauft oder abgetreten werden können. Der ursprüngliche Kreditgeber kann also seine Ansprüche gegenüber dem Kreditnehmer an eine dritte Person übertragen. Voraussetzung ist, dass kein vertragliches Abtretungsverbot besteht. In diesem Fall tritt der neue Gläubiger rechtlich an die Stelle des ursprünglichen Kreditgebers – der Kreditnehmer muss dann an ihn zurückzahlen. In privaten Kreditverträgen empfiehlt es sich, klar zu regeln, ob und unter welchen Bedingungen eine Abtretung zulässig ist.


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