Mustervertrag – Privates Darlehen (§§ 488 ff. BGB)
Dieses Muster für einen Kreditvertrag zwischen Privatpersonen soll als Orientierungshilfe dienen. Es bietet eine strukturierte Grundlage, um Darlehensabsprachen klar und transparent zu dokumentieren. Ein schriftlicher Vertrag schützt beide Seiten, weil er Rechte und Pflichten eindeutig festhält und Missverständnisse reduziert. Bitte beachten Sie: Die Vorlage ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und ist nicht auf spezielle Einzelfälle zugeschnitten. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko; eine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Verbindlichkeit wird nicht übernommen. Bei höheren Beträgen, besonderen Sicherheiten oder rechtlichen/steuerlichen Unsicherheiten lassen Sie den Vertrag vor Unterzeichnung von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt oder einem Notar prüfen.
Tipp: Sie können den Vertrag mittels Markieren und Kopieren in ein Textverarbeitungsprogramm übernehmen, dort bearbeiten und ausdrucken.
Vorlage für ein privates Darlehen (Privat ↔ Privat). Bei Verbraucherdarlehen nach §§ 491 ff. BGB gelten zusätzliche Pflichtangaben.
Parteien
Kreditgeber
Name: ________________________________________________
Anschrift: ____________________________________________
Kreditnehmer
Name: ________________________________________________
Anschrift: ____________________________________________
§ 1 Darlehenssumme und Zweck
Darlehenssumme (EUR): _______________________________
In Worten: ___________________________________________
Zweck (optional; keine Zweckbindung, sofern leer): ________________________________________________
§ 2 Auszahlung
Spätester Auszahlungszeitpunkt (TT.MM.JJJJ): ___________
IBAN (Kreditnehmer): __________________________________
BIC (Kreditnehmer): ____________________________________
Der Zinslauf beginnt mit Wertstellung der Auszahlung.
§ 3 Laufzeit
[ ] Befristet bis (TT.MM.JJJJ): ________________________
[ ] Unbefristet; ordentliche Kündigung mit 3 Monaten Frist gem. § 488 Abs. 3 BGB
Bei befristeter Laufzeit ist die ordentliche Kündigung vor Ablauf ausgeschlossen; außerordentliche Rechte bleiben unberührt.
§ 4 Verzinsung
Nominalzinssatz (% p. a.): ____________________________
Fälligkeitsrhythmus (monatlich/vierteljährlich/jährlich): ______________________
Zinseszinsen sind ausgeschlossen (§ 248 Abs. 1 BGB).
§ 5 Rückzahlung
Anzahl Raten: ____________ Ratenhöhe (EUR): _______________________
Erste Rate fällig am (TT.MM.JJJJ): ______________________
Weitere Fälligkeit (z. B. „jeweils zum 1. eines Monats“): ________________________________________
- Fällt die Fälligkeit auf Samstag/Sonntag/Feiertag, verschiebt sich die Zahlung auf den nächsten Bankarbeitstag.
- Verrechnungsreihenfolge: Kosten → Zinsen → Tilgung (§ 367 BGB).
§ 6 Sondertilgungen und vorzeitige Rückzahlung
- Der Kreditnehmer darf jederzeit ganz oder teilweise ohne Zusatzkosten tilgen.
- Bei Teiltilgung: schriftlich wählen, ob Rate oder Laufzeit angepasst wird.
§ 7 Sicherheiten (optional)
______________________________________________________
______________________________________________________
Für Grundpfandrechte/Abtretungen/Bürgschaften sind ggf. gesonderte Erklärungen oder notarielle Form erforderlich.
§ 8 Verzug und Kündigung
- Verzug tritt ein, wenn nicht bis zum vereinbarten Termin gezahlt wird (bei kalendermäßig bestimmter Fälligkeit ohne Mahnung).
- Verzugszinsen: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte p. a. (§ 288 Abs. 1 BGB) sowie notwendige Mahn-/Rechtsverfolgungskosten.
- Bei mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten und insgesamt mindestens 10 % der Darlehenssumme (bei Laufzeit > 3 Jahren: 5 %) im Rückstand: Terminverlust, außerordentliche Kündigung und Gesamtfälligstellung zulässig.
§ 9 Informationspflichten des Kreditnehmers
Änderungen von Anschrift, Namen, Bankverbindung sowie drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§ 10 Aufrechnung und Abtretung
- Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
- Abtretungen aus diesem Vertrag bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.
§ 11 Kosten und Steuern
- Vertragsbezogene Auslagen (z. B. Notar/Beglaubigung/Register) trägt, sofern nicht anders vereinbart, der Kreditnehmer.
- Der Kreditgeber versteuert Zinseinnahmen eigenverantwortlich nach geltendem Recht.
§ 12 Datenschutz und Kommunikation
- Datenverarbeitung ausschließlich zur Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
- Speicherung für die Vertragsdauer; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
- Betroffenenrechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung nach DSGVO.
- Erklärungen per Brief oder E-Mail möglich; eine E-Mail gilt am folgenden Werktag als zugegangen, sofern keine Fehlermeldung vorliegt.
§ 13 Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht. Ein Gerichtsstand wird nicht vereinbart; es gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Unterschriften
Ort, Datum: _______________________________ | Ort, Datum: _______________________________ |
_______________________________ Unterschrift Kreditgeber (Name in Druckschrift) | _______________________________ Unterschrift Kreditnehmer (Name in Druckschrift) |
Rechtlicher Hinweis (nicht Vertragsbestandteil):
Handelt es sich abweichend um ein Verbraucherdarlehen (Kreditgeber = Unternehmer, Kreditnehmer = Verbraucher), gelten §§ 491 ff. BGB mit zusätzlichen Pflichtangaben (SECCI-Formblatt, Widerrufsrecht, Effektivzinsangaben). Bei hohen Beträgen/Sicherheiten ist anwaltliche oder notarielle Prüfung ratsam.
Aktuelle Beiträge und Nachrichten: